Rechtsschutzversicherung

 
hier finden Sie interessante Informationen zur Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung

 

Jeder braucht irgendwann im Leben Rechtsrat. Anwälte können dabei helfen, einen Streit beizulegen. Wenn alles nichts nützt, muss geklagt werden. Aber was kostet das?
Eine Beratung beim Anwalt kostet auf jeden Fall Geld. Weit verbreitet ist der Irrtum:"Meine Rechtsschutzversicherung zahlt alles". Vor einem Rechtsstreit sollte man in jedem Fall auch die Versicherungsbedingungen gelesen und verstanden haben, insbesondere das Kleingedruckte. Die verschiedenen rechtlichen Bereiche werden zum Teil unterschiedlich behandelt; in manchen Fällen bezahlen die Versicherer nichts, oder erst nach Einreichen einer Klage, oder sie bezahlen nur Beratungen durch den Anwalt, nicht aber den nachfolgenden Rechtsstreit. Im ersten Gespräch mit einem Anwalt sollte man auf jeden Fall abklären, was die Versicherung übernehmen wird, und der Anwalt sollte sich das von der Rechtsschutzversicherung bestätigen lassen.
Oft genügt eine erste Beratung, um sich Klarheit zu verschaffen, ob ein Rechtstreit lohnt. Wer eine Rechtsschutz hat, sollte beim ersten Gespräch mit dem Anwalt sicherheitshalber eine Erstberatung fordern. Nach der Gebührenordnung für Anwälte muss ihm der Anwalt sagen, ob er eine solche Erstberatung durchführt, oder ob er ablehnt. Die anwaltliche Erstberatung kostet ca. 13,00 Euro bis 180,00 Euro; sie wird nie teurer als netto 180,00 Euro, egal um welchen Streitbetrag es geht.
Beispiel:
Holger Braun hat einem Bekannten 2.500,00 Eurol jetzt sein Geld zurückhaben. Nachdem er einige Male hingehalten wurde, schreibt sein Anwalt den Gegner an, kündigt das Darlehen und fordert ihn bis zu einem bestimmten Termin zur Rückzahlung auf.
Wenn der Bekannte pünktlich zurückzahlt, muss er Holger Braun die Anwaltskosten nicht ersetzen. Bei einem Streitwert von 2.500,00 Euro laufen sie sich auf 170,00 Euro.
Zahlt der Bekannte das Darlehen nicht in der vom Anwalt gesetzten Frist zurück, befindet er sich im Verzug. Er muss dann auch Brauns Anwaltskosten übernehmen.
Der Vergleich
Wenn beide Seiten nicht auf ihrer Position beharren, sondern einen Kompromiss schließen, nennt man das unter Juristen einen Vergleich. Beispiel: Der Bekannte mit Geldschwierigkeiten verpflichtet sich gegenüber dem Rechtsanwalt Holger Brauns,2.000,00 Euro innerhalb eines Jahres zurückzuzahlen. Auch wenn man überzeugt ist, im Recht zu sein, sollte man die Idee eines Vergleichs - sich mit einer Teilzahlung des Gegners einverstanden erklären und damit den ganzen Streit begraben - nicht sofort verwerfen. Bei Gericht bekommt man ein Urteil, nicht das Geld. Bei einem zahlungsschwachen Gegner wäre das Urteil des Gerichts die Taube auf dem Dach (Anspruch auf 2.500,00 Euro), der Vergleich (hier: 4.000 Euro innerhalb eines Jahres) wäre dann ein kleiner Spatz in der Hand. Ein Vergleich kann übrigens auch vor Gericht geschlossen werden.
Vor Gericht
Geht nach dem Schreiben des Anwalts eine Zahlung ein, kann eine gerichtliche Klage eingereicht werden. Jetzt drohen auch Gerichtskosten. Vor dem Zivilgericht hat derjenige in der Regel alle Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen, der rechtskräftig verliert. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Streitwert.

 

weiter mit Informationen zur Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung Vergleich

Impressum AGB

 

Neu bei uns der KFZ Versicherungsvergleich . Ganz klar bei der KFZ Versicherung können Sie als Versicherungsnehmer und KFZ Halter am Meisten Geld sparen. Es lont sich auf jeden Fall einen Vergleich für Ihre KFZ Versicherungen jährlich durchzuführen.