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Rechtsschutzversicherung
Jeder
braucht irgendwann im Leben Rechtsrat. Anwälte
können dabei helfen, einen Streit beizulegen. Wenn alles
nichts nützt, muss geklagt werden. Aber was kostet das?
Eine Beratung beim Anwalt kostet auf jeden Fall Geld. Weit
verbreitet ist der Irrtum:"Meine Rechtsschutzversicherung
zahlt alles". Vor einem Rechtsstreit sollte man in jedem
Fall auch die Versicherungsbedingungen gelesen und verstanden
haben, insbesondere das Kleingedruckte. Die verschiedenen
rechtlichen Bereiche werden zum Teil unterschiedlich behandelt;
in manchen Fällen bezahlen die Versicherer nichts, oder
erst nach Einreichen einer Klage, oder sie bezahlen nur Beratungen
durch den Anwalt, nicht aber den nachfolgenden Rechtsstreit.
Im ersten Gespräch mit einem Anwalt sollte man auf jeden
Fall abklären, was die Versicherung übernehmen
wird, und der Anwalt sollte sich das von der Rechtsschutzversicherung
bestätigen lassen.
Oft genügt eine erste Beratung, um sich Klarheit zu
verschaffen, ob ein Rechtstreit lohnt. Wer eine Rechtsschutz hat, sollte beim ersten Gespräch mit dem Anwalt sicherheitshalber
eine Erstberatung fordern. Nach der Gebührenordnung
für Anwälte muss ihm der Anwalt sagen, ob er eine
solche Erstberatung durchführt, oder ob er ablehnt.
Die anwaltliche Erstberatung kostet ca. 13,00 Euro bis 180,00
Euro; sie wird nie teurer als netto 180,00 Euro, egal um
welchen Streitbetrag
es geht.
Beispiel:
Holger Braun hat einem Bekannten 2.500,00 Eurol jetzt sein
Geld zurückhaben. Nachdem er einige Male hingehalten
wurde, schreibt sein Anwalt den Gegner an, kündigt das
Darlehen und fordert ihn bis zu einem bestimmten Termin zur
Rückzahlung auf.
Wenn der Bekannte pünktlich zurückzahlt, muss er
Holger Braun die Anwaltskosten nicht ersetzen. Bei einem
Streitwert von 2.500,00 Euro laufen sie sich auf 170,00 Euro.
Zahlt der Bekannte das Darlehen nicht in der vom Anwalt gesetzten
Frist zurück, befindet er sich im Verzug. Er muss dann
auch Brauns Anwaltskosten übernehmen.
Der Vergleich
Wenn beide Seiten nicht auf ihrer Position beharren, sondern
einen Kompromiss schließen, nennt man das unter Juristen
einen Vergleich. Beispiel: Der Bekannte mit Geldschwierigkeiten
verpflichtet sich gegenüber dem Rechtsanwalt Holger
Brauns,2.000,00 Euro innerhalb eines Jahres zurückzuzahlen.
Auch wenn man überzeugt ist, im Recht zu sein, sollte
man die Idee eines Vergleichs - sich mit einer Teilzahlung
des Gegners einverstanden erklären und damit den ganzen
Streit begraben - nicht sofort verwerfen. Bei Gericht bekommt
man ein Urteil, nicht das Geld. Bei einem zahlungsschwachen
Gegner wäre das Urteil des Gerichts die Taube auf dem
Dach (Anspruch auf 2.500,00 Euro), der Vergleich (hier: 4.000
Euro innerhalb eines Jahres) wäre dann ein kleiner Spatz
in der Hand. Ein Vergleich kann übrigens auch vor Gericht
geschlossen werden.
Vor Gericht
Geht nach dem Schreiben des Anwalts eine Zahlung ein, kann
eine gerichtliche Klage eingereicht werden. Jetzt drohen
auch Gerichtskosten. Vor dem Zivilgericht hat derjenige in
der Regel alle Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen, der
rechtskräftig verliert. Die Höhe der Kosten richtet
sich nach dem Streitwert.
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